Die Validierung in der Medizinproduktenaufbereitung ist ein durch den Gesetzgeber
(z.B. Medizin-Produkte-Betreiberverordnung §8 (1)) gefordertes Verfahren, welches belegt,
dass die bei Ihnen zur Anwendung kommenden Verfahren zur Aufbereitung der Medizinprodukte
immer wieder zum gewünschten Ergebnis führen (z.B. sterile Instrumente).
Seit 2009 führe ich Validierungen von Aufbereitungsprozessen durch. Dazu gehören sowohl
die Erstvalidierung, als auch Re-Validierung bzw. erneute Leistungsbeurteilung von:
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